Der AVGS finanziert dein Coaching, der Gründungszuschuss deinen Lebensunterhalt. Klingt ähnlich, ist aber etwas komplett anderes. Und genau das sorgt gerade für Verwirrung bei dir, wenn du kurz vor der Selbständigkeit stehst. Ich zeig dir in diesem Artikel, was beide Förderungen leisten, wie sie zusammenspielen und was für dich zählt.
Warum werden AVGS und Gründungszuschuss so oft verwechselt?
Ganz ehrlich: Kein Wunder, dass du hier gerade nach Klarheit suchst. Beide Begriffe klingen nach Bürokratie-Kauderwelsch, beide kommen von der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter, und beide drehen sich ums Gründen. Auf den ersten Blick sieht das aus wie zwei Namen für dieselbe Sache. Dazu kommt, dass beide Förderungen im selben Lebensmoment ins Spiel kommen – nämlich genau dann, wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit oder dem Bürgergeld heraus selbständig machen willst. Kein Wunder, dass sich beide Begriffe in deinem Kopf vermischen, wenn du zum ersten Mal davon hörst.
Es ist aber nicht dasselbe. Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Gutschein für eine Maßnahme – konkret für ein Coaching, das dich auf deine Gründung vorbereitet. Der Gründungszuschuss dagegen ist Geld, das direkt auf dein Konto kommt, damit du in den ersten Monaten deiner Selbständigkeit finanziell abgesichert bist. Der eine bezahlt also die Begleitung auf dem Weg dorthin, der andere bezahlt dich selbst, wenn du schon losgelaufen bist.
Ein einfaches Bild dafür: Stell dir den AVGS als die Landkarte und den Kompass für deinen Weg in die Selbständigkeit vor. Der Gründungszuschuss ist das Reisebudget, das dich auf diesem Weg über Wasser hält. Du brauchst im besten Fall beides – aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für unterschiedliche Zwecke. Sobald du diesen einen Unterschied im Kopf hast, wird der Rest logisch.

Der AVGS – was er ist und was er finanziert
Der AVGS ist ein Bildungsgutschein, den dir die Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter ausstellt, wenn du arbeitslos bist, von Arbeitslosigkeit bedroht bist, ALG I beziehst oder Bürgergeld erhältst. Mit diesem Gutschein übernimmt die Agentur die vollen Kosten für eine Coaching- oder Beratungsmaßnahme – ohne Eigenanteil für dich. Du zahlst also nichts aus eigener Tasche, obwohl du hochwertige, individuelle Begleitung bekommst, die sich sonst viele angehende Gründerinnen gar nicht leisten könnten.
Konkret heißt das: Du bekommst kein Geld ausgezahlt, sondern ein 1:1-Gründercoaching finanziert. Dort erarbeitest du deinen Businessplan, klärst deine Finanzplanung, schärfst deine Positionierung und – bei mir zusätzlich – deine Human-Design-Stärkenanalyse, damit dein Business von Anfang an zu dir passt und nicht zu einem generischen Gründungsschema. Gerade dieser letzte Punkt macht für viele Frauen den entscheidenden Unterschied: Statt ein Konzept überzustülpen, das irgendwo funktioniert hat, baust du dein Business auf dem auf, was wirklich zu deiner Energie und deinen Stärken passt. Das spart dir Monate an Trial-and-Error und schützt dich vor der klassischen Gründungsfalle, dich selbst in ein Businessmodell zu zwängen, das dich am Ende auslaugt.
Der AVGS hat teils Rechtsanspruch, teils liegt er im Ermessen deines Beraters oder deiner Beraterin – deshalb lohnt sich ein gutes Gespräch dort, bevor du den Antrag stellst. Nimm dir für dieses Gespräch ruhig etwas Zeit und geh gut vorbereitet hinein: Je klarer du erklären kannst, wofür du das Coaching brauchst und was du dir davon erhoffst, desto reibungsloser läuft die Bewilligung.
Wichtig zu wissen: Der AVGS ist kein Freifahrtschein für irgendein Coaching. Du suchst dir zwar den Coach oder die Coachin selbst aus, die Maßnahme muss aber zu deinem Gründungsvorhaben passen und von deinem Berater oder deiner Beraterin genehmigt werden. Deshalb lohnt es sich, schon vor dem Beratungsgespräch ungefähr zu wissen, in welche Richtung dein Business gehen soll – auch wenn noch längst nicht alles bis ins letzte Detail feststehen muss. Ein grober roter Faden reicht meistens völlig aus, um den Gutschein zu bekommen.
Wie du den AVGS konkret beantragst, liest du ausführlich in meinem Artikel AVGS beantragen. Und wenn du deinen Gutschein schon in der Hand hältst und wissen willst, wie du ihn einlöst, findest du das hier: AVGS-Gutschein bekommen – und jetzt?

Der Gründungszuschuss – was er ist und was er finanziert
Der Gründungszuschuss ist eine Geldleistung der Agentur für Arbeit, die deinen Lebensunterhalt in der Startphase deiner Selbständigkeit absichert. Anders als beim AVGS bekommst du hier monatlich Geld direkt auf dein Konto – kein Coaching, keine Sachleistung, sondern finanzielle Unterstützung, während du dein Business aufbaust und noch keine oder nur wenig Umsätze erzielst.
Die wichtigste Voraussetzung: Du musst ALG I beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch darauf haben. Bürgergeld allein reicht für den Gründungszuschuss nicht aus – das ist der Punkt, an dem sich für viele Frauen die Hoffnung auf diese Förderung leider zerschlägt, wenn sie schon länger arbeitslos sind. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, wie viele Tage ALG-I-Anspruch du noch hast, bevor du deine Gründung zeitlich planst.
Die Förderung läuft in zwei Phasen: In der ersten Phase (mindestens sechs Monate) bekommst du dein bisheriges ALG I plus 300 Euro monatlich als Pauschale für deine Sozialversicherung. In der zweiten Phase, die du gesondert beantragen kannst, sofern du deine Geschäftstätigkeit nachweislich fortführst, gibt es weitere bis zu neun Monate lang die 300-Euro-Pauschale – allerdings ohne den ALG-I-Anteil. Insgesamt kann sich die Förderung also über bis zu 15 Monate erstrecken, wenn du beide Phasen durchläufst. Das ist ein großzügiges Zeitfenster, um dein Business auf stabile Beine zu stellen, ohne von Tag eins an unter finanziellem Druck zu stehen.
Anders als beim AVGS besteht hier kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensleistung. Das heißt: Ein überzeugender, tragfähiger Businessplan entscheidet mit darüber, ob du den Zuschuss bekommst. Die Agentur für Arbeit prüft nicht nur, ob dein Vorhaben auf dem Papier gut aussieht, sondern auch, ob eine fachkundige Stelle – etwa eine Steuerberatung, Kammer oder ein Existenzgründungsberater – deine Tragfähigkeit schriftlich bestätigt. Genau deshalb ist eine gute Vorbereitung durch ein AVGS-Coaching im Vorfeld so viel wert: Sie erhöht deine Chancen, dass dein Antrag auch tatsächlich bewilligt wird.
AVGS und Gründungszuschuss im direkten Vergleich
Damit du beide Förderungen auf einen Blick gegenüberstellen kannst, hier die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst:
AVGS | Gründungszuschuss | |
|---|---|---|
Was wird gefördert? | eine Coaching- oder Beratungsmaßnahme | der Lebensunterhalt in der Startphase |
Form der Förderung | Kostenübernahme für die Maßnahme, kein Geld an dich | monatliche Geldzahlung an dich |
Voraussetzung | arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht, ALG I oder Bürgergeld | ALG-I-Bezug, mind. 150 Tage Restanspruch |
Höhe | volle Kosten der Maßnahme (kein Eigenanteil) | ALG I + 300 €/Monat (Phase 1), dann 300 €/Monat (Phase 2) |
Dauer | Dauer der Maßnahme | 6 + bis zu 9 Monate |
Rechtsanspruch? | teils Rechtsanspruch, sonst Ermessen | Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch |
Wofür im Gründungsweg? | Vorbereitung, Klarheit, Businessplan | finanzielle Absicherung während des Starts |
Auf einen Blick wird klar: Der AVGS ist dein erster Schritt, der Gründungszuschuss kommt später und sichert dich finanziell ab, sobald du wirklich startest. Die beiden Förderungen unterscheiden sich nicht nur in der Form – Sachleistung versus Geldleistung –, sondern auch im Zeitpunkt: Der AVGS begleitet dich in der Vorbereitung, der Gründungszuschuss trägt dich durch die ersten Monate nach dem Start.

Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?
Ja – und genau hier liegt der Aha-Moment, den die meisten Ratgeber im Netz nicht erklären. AVGS und Gründungszuschuss schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Das AVGS-Coaching bereitet dich inhaltlich auf die Gründung vor: Du entwickelst deinen Businessplan, klärst deine Finanzplanung und schärfst deine Positionierung. Genau dieser Businessplan ist dann die Grundlage, mit der du im Anschluss den Gründungszuschuss beantragst und deine Tragfähigkeit nachweist.
Das heißt konkret: Wenn du ALG I beziehst, kannst du zuerst dein Gründercoaching über den AVGS finanzieren lassen und im Anschluss mit dem fertigen, geprüften Businessplan den Gründungszuschuss beantragen. So gehst du in dein Gespräch bei der Agentur für Arbeit nicht mit einer vagen Idee, sondern mit einem durchdachten, professionell erarbeiteten Konzept – und das erhöht deine Chancen auf eine Bewilligung erheblich.
Beziehst du dagegen Bürgergeld, steht dir zwar der AVGS offen, der Gründungszuschuss danach jedoch nicht – hier zählt für dich vor allem, dass du mit professioneller Begleitung startest und dir Klarheit über deinen Weg verschaffst. Auch ohne die spätere Geldleistung ist das AVGS-Coaching in diesem Fall trotzdem wertvoll: Es gibt dir das Fundament, auf dem du deine Selbständigkeit strukturiert und mit einem klaren Plan aufbaust, statt einfach drauflos zu starten.
Schritt für Schritt: von der Idee zur geförderten Existenzgründung
So greifen beide Förderungen in der Praxis ineinander:
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Hier klärst du deine persönliche Situation, deinen Anspruch auf ALG I oder Bürgergeld und ob ein AVGS für dich infrage kommt.
- AVGS ausstellen lassen. Dein Berater oder deine Beraterin stellt dir den Gutschein für dein Gründercoaching aus, sobald klar ist, dass eine Beratungsmaßnahme sinnvoll für dich ist.
- Coach oder Träger wählen. Du entscheidest dich für ein Coaching, das zu deinem Vorhaben passt – bei mir inklusive Human-Design-Stärkenanalyse, damit dein Business zu deiner Energie passt statt gegen sie zu arbeiten. Du reichst den Gutschein einfach bei deinem gewählten Coach ein.
- Coaching absolvieren und Businessplan erstellen. Gemeinsam entwickelt ihr deinen Businessplan, klärt eure Finanzplanung und arbeitet an deiner Positionierung, sodass am Ende ein rundes, überzeugendes Konzept steht.
- Tragfähigkeit bestätigen lassen. Eine fachkundige Stelle bestätigt schriftlich, dass dein Vorhaben tragfähig ist – diese Bestätigung ist Voraussetzung für den nächsten Schritt und ein zentraler Baustein deines Gründungszuschuss-Antrags.
- Gründungszuschuss beantragen (bei ALG-I-Bezug, mindestens 150 Tage Restanspruch) und starten. Mit deinem fertigen Businessplan und der Tragfähigkeitsbestätigung stellst du den Antrag und kannst, sobald er bewilligt ist, offiziell und finanziell abgesichert in deine Selbständigkeit starten.
Du siehst: Beide Förderungen sind keine Konkurrenz, sondern zwei Etappen auf demselben Weg – erst die Vorbereitung, dann die Absicherung. Wer diese Reihenfolge kennt und nutzt, geht deutlich entspannter und strukturierter in die eigene Selbständigkeit als jemand, der beide Förderungen isoliert voneinander betrachtet.

Was passt zu dir?
Kurze Entscheidungshilfe, damit du direkt weißt, wo du stehst:
Beziehst du ALG I und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kann für dich beides infrage kommen – zuerst der AVGS für dein Coaching, danach der Gründungszuschuss für deine finanzielle Absicherung. Das ist der komfortabelste Weg, weil du sowohl inhaltlich als auch finanziell abgesichert startest.
Beziehst du Bürgergeld, steht dir der AVGS offen, der Gründungszuschuss jedoch nicht – für dich zählt vor allem eine fundierte, professionelle Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Das bedeutet nicht, dass dein Weg schlechter oder weniger aussichtsreich ist, nur dass du an anderer Stelle für deine finanzielle Absicherung sorgen solltest, zum Beispiel über ergänzende Leistungen deines Jobcenters oder eigene Rücklagen.
Und wenn du dir vor allem unsicher bist, ob du Begleitung oder Geld zum Leben brauchst: Der AVGS gibt dir Klarheit und Struktur, der Gründungszuschuss gibt dir finanzielle Sicherheit. Beides hat seinen Platz – die Frage ist nur, wo du gerade stehst und was du in diesem Moment am dringendsten brauchst.
Und falls du gerade denkst „Ich weiß noch gar nicht genau, was für mich zählt" – das ist völlig normal an diesem Punkt. Genau deshalb ist das AVGS-Gründercoaching so wertvoll: Du bekommst nicht nur einen fertigen Businessplan, sondern auch Klarheit über deine eigene Positionierung und darüber, welcher der beiden Wege als Nächstes für dich sinnvoll ist. Viele Frauen, die zu mir kommen, sind sich am Anfang genau in diesem Punkt unsicher – und genau das lösen wir gemeinsam im Coaching auf.
Fazit: Dein erster Schritt zur geförderten Existenzgründung
AVGS und Gründungszuschuss sind zwei unterschiedliche Bausteine auf demselben Weg – der eine bereitet dich vor, der andere sichert dich ab, sobald du startest. Wenn du gerade an dem Punkt stehst, an dem du wissen willst, was für dich zählt und wie du beide Förderungen sinnvoll nutzt, ist ein AVGS-Gründercoaching der logische erste Schritt. Dort entsteht dein Businessplan, deine Positionierung wird klar, und du bist bestens vorbereitet, wenn es an den Gründungszuschuss-Antrag geht.
Du musst diesen Weg nicht allein gehen und dich nicht durch Behördendeutsch und Formulare kämpfen, ohne zu wissen, ob am Ende wirklich das für dich Richtige dabei herauskommt. Mit der passenden Begleitung an deiner Seite wird aus einem bürokratischen Prozess ein klarer, gut strukturierter Fahrplan in deine Selbständigkeit.
FAQ: 5 Fragen rund um AVGS und Gründungszuschuss
Ja, aber zeitlich nacheinander gedacht: Der AVGS finanziert dein Coaching und deinen Businessplan, der Gründungszuschuss sichert danach deinen Lebensunterhalt ab, sobald du gegründet hast. Beide Förderungen laufen also nicht parallel, sondern bauen aufeinander auf.
Ja, „Gründerzuschuss" ist lediglich eine umgangssprachliche Variante von „Gründungszuschuss" – gemeint ist dieselbe Leistung der Agentur für Arbeit. Du musst dich also nicht verunsichern lassen, wenn du beide Begriffe irgendwo durcheinander liest.
Nein. Der Gründungszuschuss setzt einen ALG-I-Bezug mit mindestens 150 Tagen Restanspruch voraus. Beziehst du Bürgergeld, steht dir stattdessen der AVGS für dein Gründercoaching offen, mit dem du dein Vorhaben trotzdem professionell vorbereiten kannst.
In der ersten Phase (mindestens sechs Monate) erhältst du dein bisheriges ALG I plus eine Pauschale von 300 Euro monatlich. In der optionalen zweiten Phase (bis zu neun weitere Monate) bekommst du nur noch die 300-Euro-Pauschale, dafür aber über einen deutlich längeren Zeitraum abgesichert.
Vorgeschrieben ist es nicht, aber sinnvoll: Du brauchst für den Antrag einen tragfähigen Businessplan, den eine fachkundige Stelle bestätigt. Ein AVGS-Gründercoaching bereitet genau darauf vor und kostet dich dabei nichts, weil die Agentur für Arbeit die Kosten vollständig übernimmt.
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Jahrelang habe ich Ziele verfolgt, die nicht meine eigenen waren bis ich endlich für meine Träume losgegangen bin und mir mein eigenes Business und ein Leben am Meer in Portugal aufgebaut habe. Heute unterstütze ich Frauen dabei, sich ein Business aufzubauen, dass zu 100% zu ihnen passt.
